Als Partner von TÜV SÜD stellen wir Ihnen unser Wissen gerne zur Verfügung. Schwarz auf weiß finden Sie die Informationen und Ratschläge in den beliebten TÜV-Tipps.
TÜV SÜD Auto Partner – die Premium-Gruppe der deutschen Kfz-Sachverständigen.
Vertrauen Sie Ihre Sicherheit nicht jedem an!
Leistungen
Wir sind Ihr TÜV SÜD Auto Partner in der Stadt und dem Landkreis Osnabrück und bieten Ihnen den kompletten Service rund um alle Prüfdienstleistungen im Zeichen von TÜV SÜD an.
Ingenieurbüro Edinghofer
Wir sind Ihr TÜV SÜD Auto Partner in der Stadt und dem Landkreis Osnabrück
Hauptuntersuchungen (HU)
Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Im Rahmen der HU wird die Verkehrstüchtigkeit- sowie Sicherheit genauestens unter die Lupe genommen, Grundlage hierfür ist der § 29 der StVZO.
Fahrzeuge mit eigenem amtlichem Kennzeichen dürfen somit nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die HU alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.
Für die Hauptuntersuchung gibt es seit 01.12.1999 keine Fristverlängerung mehr. Wer überzieht, muss Strafe bezahlen, wenn er von der Polizei erwischt wird. (Auszug aus dem Bußgeldkatalog) Das passiert Ihnen nicht, wenn Sie das Fälligkeitsdatum für die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs kennen. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung.
Was wird alles geprüft?
Bremsanlage
Dichtigkeit der Schläuche und Leitungen
Wirkung
Verschleiss
Freigängigkeit
Lenkanlage
Spiel
Dichtigkeit
Leichtgängigkeit
Freigängigkeit
Sichtverhältnisse
Spiegel
Scheiben
Scheibenwischer
Scheibenwaschanlage
Lichttechnische Einrichtung und sonstige elektrische Anlagen
Scheinwerfer
Schlussleuchten
Blinker (Fahrrichtungsanzeiger)
Bremsleuchten
Rückstrahler
Batterie
Kontroll- & Warneinrichtungen
Hupe
Achsen und Aufhängung
Federung
Stossdämpfer
Querlenker
Gelenke
Befestigungen
Räder/Reifen
Grösse
Äussere Beschädigungen
Verschleiss
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und sonstige Ausstattung
Korrosion an Karosserie und tragenden Teilen
Bruch
Achsaufnahmepunkte
Sicherheitsgurte
Sitze
Umweltbelastung
Schalldämpferanlage
Geräuschverhalten
Ölverlust
Abgasverhalten
Identifizierung
Identifizierungsnummer (FIN)
Fabrikschild
Amtliche Kennzeichen
Fahrzeugdokumente
Elektronische Sicherheitsassistenten
Airbag
ABS
ESP
Abstandsregler & Co.
Amtliche Untersuchungen im Namen des TÜV SÜD
Amtlicher Bereich
Änderungsabnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure von TÜV SÜD die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”). Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder und/oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Bei Vorlage eines Teilegutachtens ist immer eine Änderungsabnahme erforderlich. Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das jeweilige Fahrzeug genehmigt sein. Dazu ist ein vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) beglaubigter Auszug aus der Fahrzeug-ABE oder der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs vorzulegen. Ob nach erfolgter Änderungsabnahme eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist, geht aus der Bescheinigung hervor, die wir Ihnen nach positiver Begutachtung aushändigen.
Sicherheitsprüfungen (SP) gem. § 29 StVZO
Die Sicherheitsprüfung ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Nkw). Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt
Für Nkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und Anhängern ab 10 t ist eine SP erforderlich. Auch bei Kraftomnibussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen ist eine SP durchzuführen.
Werden bei den Prüfungen der Fahrzeuge darüber hinaus Mängel festgestellt, sind diese ins Prüfprotokoll aufzunehmen. Der Fahrzeughalter bzw. sein Beauftragter ist für die Behebung der Mängel verantwortlich.
Bitte beachten Sie dass die Durchführung der SP fristgerecht erfolgen muss. Bei Überschreitung der SP-Frist muss zusätzlich die Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Oldtimerbegutachtungen gem. § 23 StVZO
Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines „Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“ nach § 23 StVZO. Die Prüfingenieure / Oldtimerexperten von TÜV SÜD bieten diese Oldtimer-Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens seit März 2007 direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an.
Gasanlagenprüfungen gem. § 41a StVZO
Der ordnungsgemäße Einbau bzw. die Vorschriftmäßigkeit der Gasanlage muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden. Zum einen die einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und die wiederkehrenden Gasprüfung (GWP).
Was hat eine GSP auf sich? Die Definition hierzu lautet: Gassystemeinbauprüfung. Ingenieure anerkannter Prüfungsorganisationen prüfen das Gassystem einmalig nach dem Einbau. Grundlage dafür ist die europäische Regelung ECE-R115 und lässt sich an der Genehmigungsnummer z.B. R115-000001, erkennen. Gasanlagen, die nicht direkt nach dem Einbau geprüft wurden, müssen sich einer Einzelbegutachtung unterziehen. Wir informieren gerne darüber.
Untersuchungen gem. §§ 41, 42 BOKraft
Fahrzeuge, die die Lizenz für die Personenbeförderung besitzen, unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Insbesondere wurde für Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr die „BO-Kraft“ erlassen. Der Geltungsbereich der BO-Kraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Betriebe in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen. Daraus resultiert: Kraftomnibusse, Mietwagen und Taxen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, müssen während der jährlichen HU auf folgende Prüfpunkte der BO-Kraft inspiziert werden.
Begutachtungen gem. § 5 FZV (ehem. § 17 StVZO)
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen. Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten, z.B. eines Prüfingenieurs des TÜV SÜD, vorgelegt werden muss.
Bestätigungen gem. § 1 9. AusnahmeVO zur StVO
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist am 15.10.1998 in Kraft getreten und seit dem 11.11.2010 unbefristet gültig. Die bisher erstellten Tempo 100-Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit. Die Ausnahmeverordnung sieht die Möglichkeit vor, die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen. Hintergrund dieser Verordnung ist die technische Fortentwicklung der Fahrzeuge und Gespanne im Bereich der Verkehrssicherheitstechnik. Eine nur auf feste Gespannkombination bezogene Bestätigung gibt es nicht mehr. Es besteht nun die Möglichkeit, mit einem Anhänger, der eine Tempo 100-Zulassung hat, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren zu dürfen.
UVV / BGV / GUV - Prüfungen an Fahrzeugen
TÜV SÜD unterstützt Kfz-Betriebe auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die unsere Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.
Schadengutachten und Bewertungen
Nicht-Amtlicher Bereich
Schadengutachten
Jährlich passieren rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glücklicherweise bleibt es meistens bei einem „Blechschaden“. Ärgerlich ist es allerdings immer, wenn Sie selbst betroffen sind, auch wenn die Schuld nicht Ihre ist. Schnellstens müssen Sie den Schaden durch einen neutralen Gutachter feststellen um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Viele Fragen stellen sich in so einem Fall!
Wie hoch werden die entstehenden Reparaturkosten?
Wie hoch ist die Wertminderung?
Handelt es sich gar um einen Totalschaden?
Fragen, die durch den Gutachter beantwortet werden können. Jahrelange Erfahrungen unserer exzellenten Experten bieten Ihnen eine kompetente Beratung für die Erstellung eines Schadensgutachtens.
WICHTIG
Bei Bagatellschäden (bis ca. 750 €) kann es sein, dass die Gebühr für das Gutachten von der Versicherung nicht bezahlt wird. In diesem Fall helfen unsere Experten. Sie finden für Sie ggf. preisgünstigere, erstattungsfähige Dienstleistungen, die Ihrer vollsten Zufriedenheit entsprechen. Bagatell- oder Blechschaden?
Eine Unfallsituation ist immer kompliziert, in der Sie auch wissen müssen, was es alles zu regeln gibt.
WICHTIG
Die bestmögliche Schadensregulierung und Rechtssicherheit bekommen Sie durch ein neutrales Schadensgutachten. Unsere Spezialisten garantieren Ihnen eine kompetente Beratung und geben Ihnen wichtige Hinweise zu Bagatellschäden, bei denen die Übernahme der Gutachtengebühr von der gegnerischen Versicherung möglicherweise nicht gezahlt wird. Um die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können, erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- bzw. Beweissicherungsgutachten. Eine eventuelle Wertminderung wird ermittelt um den Minderwert bei der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können.
Kosten für das Schadensgutachten
Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall einen Schaden davontragen, an dem Sie keine Schuld tragen, müssen die Kosten für ein Schadensgutachten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des übernommen werden. Bei einer Teilschuld werden die Kosten für das Gutachten seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nur im Rahmen der festgestellten Haftungsquote übernommen werden.
Kaskoschäden (Kaskogutachten)
Ist der Unfall ein Selbstverschulden z.B. Wild- oder Hagelschaden ist der Kasko-Vertrag mit Ihrer Versicherung bindend. Bei der Erstellung eines Kasko-Gutachtens helfen wir Ihnen sehr gerne.
Fahrzeugbewertung
Wertgutachten
Möchten Sie den Wert Ihres Fahrzeuges für Kauf, Verkauf oder Versicherung erfahren? Anhand von Faktoren wie Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege oder Abnutzung ermitteln wir den aktuellen Wert für Ihr Fahrzeug.
Zusätzlich bieten wir Ihnen folgende Leistungen
Erstellung eines Wertegutachtens
Oldtimer-Bewertungen
Ermittlung von Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Händlereinkaufswert und die Ermittlung des Wertes z.B. von Leasingrückläufen, Übernahme von Firmenwagen usw.
Optimale Verhandlungsbasis
Wenn ein Kraftwagenden Eigentümer wechselt, gehört eine neutrale Verhandlungsbasis dazu. Diese erhält man durch ein Wertgutachten. Unsere Experten untersuchen den Gesamtzustand, die technische Fitness, die Optik und Ausstattung des Fahrzeugs und stellen je nach Qualität den Marktwert fest. Als Kunde bekommen Sie einen individuellen Bericht, der mehr Aussagekraft hat als eine pauschale Preisliste.
Als Käufer bedeutet dies für Sie, dass Ihnen kein Unfallschaden verschwiegen wird. Als Verkäufer können Sie sich sicher sein, dass die Sonderausstattung des Fahrzeugs Ihrem realen Wert entspricht. Zusätzlich ist das Wertgutachten ein „pro“ Argument für den Kauf Ihres Fahrzeugs.
Das Wertgutachten können Sie bei uns idealerweise nach Terminvereinbarung, anfertigen lassen. In Kombination mit HU oder AU ist dies auch möglich.
Der Kauf eines Gebrauchtwagens erfordert viel Vertrauen. Es gibt viele Sachen, die Sie zu beachten haben. Diese haben wir für Sie als Ratgeber im PDF Format.
WICHTIG
Das Wertgutachten liefert einen zuverlässigen Bericht über den Zustand Ihres Fahrzeuges. Eine neutrale Verhandlungsgrundlage ist Ihnen garantiert, durch unsere Arbeit nach klar festgelegten Kriterien. Versteckte Mängel werden von unserem Fachpersonal aufgedeckt.
Gebrauchtwagen-Check
Sie wollen einen Kraftfahrzeug kaufen oder verkaufen? Achten Sie genauestens auf vorgeschriebene Untersuchungen (HU,AU ) und auch auf das TÜV SÜD Gebrauchtwagen Zertifikat. Das Ingenieurbüro Edinghofer steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Experten nehmen den Gebrauchten genau unter die Lupe: Wir machen eine Probefahrt, beurteilen den Fahrzeugzustand und prüfen die technischen Funktionen.
Dokumentation und Checkliste
Wir erfassen die Sonderausstattung des Wagens und gleichen sie mit der Sonderzubehörliste ab. Darüber hinaus listen wir die Service- und Wartungsarbeiten: die bereits ausgeführten und die Arbeiten, die zum aktuellen Zeitpunkt notwendig wären
Prüfbericht
Nach dem Fahrzeugcheck erhalten Sie von uns eine umfassende Dokumentation. Der Fahrzeugzustandsbericht listet die gefundenen Mängel, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinträchtigen. Darüber hinaus dokumentiert er, inwieweit das Fahrzeug von den zu erwartenden Werten für ein Auto dieses Alters und dieser Baureihe abweicht.
Gebrauchtwagenkauf auf Nummer sicher
Sie wollen Ihren Gebrauchtwagen verkaufen? Das lohnt sich, da sich auf dem Gebrauchtwagen-Markt häufig bessere Preise erzielen lassen. Oder: Sie wollen ein Schnäppchen machen, weil Sie den Händleraufschlag umgehen und ein gebrauchtes Fahrzeug auf dem freien Markt erstehen wollen? Egal wie, Sie sollten in jedem Fall folgende Empfehlungen von uns beachten, um Risiken und Nebenwirkungen nahezu auszuschließen.
Was Sie beim Autoverkauf beachten sollten
Vorsichtsmaßnahmen: Alleinige Probefahrt nur gegen Ausweispapiere, Auto nur gegen Erhalt der Kaufsumme. Den Ausweis sollten Sie sich zum Ausfüllen des Kaufvertrages auf jeden Fall zeigen lassen. Nicht vergessen: Lassen Sie sich das Aushändigen der Fahrzeugpapiere quittieren!
Zustand: Für die Feststellung des Zustandes Ihres Autos, sollten Sie einen Experten vom TÜV SÜD zu Rate ziehen und ein Gebrauchtwagen-Zertifikat beantragen. Sie erhalten einen individuellen Bericht, ausgerichtet an festgelegte Qualitätsnormen. Werden die QS-Normen erfüllt, erhält der Wagen das Zertifikat.
Preislimit: Eine rechtzeitige Planung des Verkaufs garantiert Ihnen einen angemessenen Verkaufspreis.
WICHTIG: Geben Sie Unfallschäden immer an! Verheimlichen Sie diese, kann der Käufer kann gegen Sie wegen arglistiger Täuschung gerichtlich vorgehen.
Worauf Sie beim Gebrauchtwagen-Kauf achten Sollten
Zustand: Als Käufer fragen Sie am besten nach dem Gebrauchtwagen-Zertifikat. Wenn Ihr Wunschauto keines hat, schlagen Sie vor, einen Check beim TÜV SÜD machen zu lassen. Machen Sie am besten bei der Probefahrt einen Abstecher zu unserem Ingenieurbüro. Einfach telefonisch oder ganz bequem online einen Termin vereinbaren!
Zeitwert: Um den Zeitwert eines Fahrzeuges festzustellen, sollten Sie einen Experten zu Rate ziehen und eine Fahrzeugwertermittlung durchführen lassen. Dort werden neben den entsprechenden Listen für Gebrauchtwagen auch Extras, besondere Pflege etc. fachmännisch unter die Lupe genommen und anschließend neutral bewertet
Vorleben: Zu jedem Fahrzeug gehört eine individuelle Lebensgeschichte. Näheres dazu finden Sie im Kfz-Brief, in der Zulassungsbescheinigung Teil II oder im Serviceheft.
Probefahrt: Bestehen Sie auf einer Probefahrt. Beim Händlerverkauf gilt, Stillschweigen setzt Vollkaskoschutz voraus. Dann haftet der Fahrer nur bei grober Fahrlässigkeit.
Kaufvertrag: Beim uns haben Sie die Möglichkeit einen Muster-Kaufvertrag von TÜV SÜD als Download kostenlos zu erhalten.
Überprüfen Sie den Kaufvertrag immer auf Vollständigkeit!
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