Prüfpunkte beim Motorrad

Für Krafträder mit über 50cm3 Hubraum und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie die meisten „Trikes“ und „Quads“ ist die Hauptuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Die Abgasuntersuchung ist für die oben genannten Krafträder ebenso verpflichtend, ausgenommen davon sind lediglich Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotoren (z.B. Diesel) sowie Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 1.1.1989 erfolgte.

TÜV SÜD: Prüfpunkte beim Motorrad