Prüfpunkte beim Motorrad
Für Krafträder mit über 50cm3 Hubraum und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie die meisten „Trikes“ und „Quads“ ist die Hauptuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Die Abgasuntersuchung ist für die oben genannten Krafträder ebenso verpflichtend, ausgenommen davon sind lediglich Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotoren (z.B. Diesel) sowie Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 1.1.1989 erfolgte.
Da beide Untersuchungen alle 24 Monate fällig sind, führen wir sie in der Regel (ebenso wie beim PKW) gemeinsam durch und es wird keine separate Plakette für die Abgasuntersuchung angebracht.
Die Experten von TÜV SÜD prüfen im Rahmen der Haupt- und Abgasuntersuchung, ob Abgaswerte, Lärmemissionen sowie die Sicherheitsrelevanten Teile und Systeme den Vorschriften entsprechen.
Bitte bringen Sie zur Hauptuntersuchung unbedingt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse mit.